Saftarten
Saft ist nicht gleich Saft!
Beim genauen Blick auf das Etikett oder die Verpackung eines beliebigen Saftes findet man immer auch einen Hinweis, um welche Art von Getränk es sich dabei handelt. So gibt es Fruchtsäfte, Direktsäfte, Fruchtnektare oder Fruchtsaftgetränke.
Die deutsche Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung und die EU-Fruchtsaftrichtlinie legen genau fest, zu welcher Kategorie welches fruchthaltige Getränk gehört. Das sind im Einzelnen: Direktsaft, Fruchtnektar, Fruchtsaft aus Konzentrat, Fruchtsaftschorle, Fruchtsaftgetränk.
Direktsaft
Genau wie Fruchtsaft aus Fruchtsaftkonzentrat wird Direktsaft zu 100 Prozent aus der reinen Frucht gewonnen. Der Unterschied: Die Säfte gelangen quasi direkt in der Kelterei aus der Saftpresse in die Flasche – ohne zunächst wie beim Fruchtsaft aus Fruchtsaftkonzentrat durch Flüssigkeitsentzug zu einem Konzentrat verarbeitet zu werden. Unmittelbar nach dem Pressen, Zentrifugieren, Filtern und Pasteurisieren erfolgt das Abfüllen der Säfte in Flaschen oder Getränkeverpackungen, die in der Regel ein Fassungsvolumen von 0,2, 0,5, 0,7 oder 1 Liter haben. Oder sie werden zur späteren Abfüllung in sterilen Tanks zwischengelagert.
Während Getränke aus Fruchtsaftkonzentrat zunächst mit Wasser rückverdünnt werden müssen, ist dies bei direkt abgefüllten Säften nicht nötig. Durch die geringe Anzahl an Verarbeitungsschritten und eine äußerst schonende Wärmebehandlung bleiben wertvolle Inhaltsstoffe wie Vitamine weitgehend erhalten. Daher schmeckt der Direktsaft wie frisch gepresst. Immer mehr Verbraucher bevorzugen diese ursprüngliche Form des Safts – gerne zum Beispiel als naturtrüber Apfel-, Birnen- oder auch als klarer Traubensaft.
Fruchtnektar
Einige Getränke wie Sauerkirsche, Banane oder Maracuja schmecken dann am besten, wenn man sie nicht zu 100 Prozent aus der reinen Frucht herstellt. Der Grund: Diese Säfte enthalten von Natur aus sehr viel Fruchtsäure und/oder Fruchtfleisch, was für einen extrem intensiven Geschmack sorgt.
Unter Zugabe von Zucker und Wasser lässt sich aus dem gepressten Saft oder Fruchtmark jedoch köstlicher Nektar erzeugen. Der Mindestfruchtgehalt dieser Lebensmittel liegt je nach verwendeter Fruchtart zwischen 25 und 50 Prozent. Zucker darf nur bis zu 20 Prozent zugesetzt werden, weitere Zutaten wie Farb- und Konservierungsstoffe dürfen gar nicht enthalten sein. Nektare, die den Zusatz „Diät“ führen, enthalten Süßstoffe statt des sonst zugesetzten Zuckers.
Fruchtsaft aus Konzentrat
Dem ursprünglich gewonnenen Fruchtsaft wird nach dem Pressen Wasser entzogen und erst direkt vor dem Abfüllen wieder zugesetzt. Dieser Zwischenschritt reduziert das Volumen von Säften wie Orangensaft, Aroniasaft, Traubensaft und anderen Saftsorten auf etwa ein Sechstel ihrer ursprünglichen Masse. Das bedeutet: Der Inhalt von sechs Flaschen mit einem Inhalt von je einem Liter passt in nur eine 1-Liter-Flasche. Dadurch lassen sich die Lebensmittel umweltschonender und günstiger transportieren und platzsparender lagern. Ein weiterer Vorteil: Das Konzentrat ist sehr lange haltbar. Dadurch können die Fruchtsäfte unabhängig von der Ernte ganzjährig abgefüllt werden.
Fruchtsaft aus Konzentrat besteht zu 100 Prozent aus dem Saft frischer Früchte. In punkto Qualität und Geschmack ist er mit frisch gepresstem Saft vergleichbar. Seine Herstellung erfolgt ohne Zucker- und Säurezusatz. Farb- und Konservierungsstoffe dürfen im Fruchtsaft nicht enthalten sein.
Fruchtsaftschorle
Fruchtsaftschorlen setzen sich aus Fruchtsaft und Mineralwasser zusammen. Sie eignen sich hervorragend zum schnellen Löschen von kräftigem Durst. Der enthaltene Fruchtsaft unterliegt bei der Herstellung denselben Bestimmungen wie ein hundertprozentiger Fruchtsaft. Als Schorle darf das Getränk erst dann bezeichnet werden, wenn es mindestens 50 Prozent Fruchtsaft enthält. Unsere beliebte Eisvogel-Apfelschorle zum Beispiel enthält 55 Prozent Apfelsaft aus heimischen Streuobstwiesen.
Fruchtsaftgetränk
Fruchtsaftgetränke sind Erfrischungsgetränke, die Fruchtsaft, Trinkwasser, natürliche Fruchtaromen enthalten und mit Zucker oder Süßstoff gesüßt werden. Der Hersteller muss den Mindestfruchtgehalt auf dem Etikett vermerken. Bei Produkten aus Kernobst beträgt dieser 30 Prozent, bei anderen Früchten oder Fruchtmischungen 10 Prozent.