Das Getränkepfandsystem in Deutschland
Alles, was Sie wissen müssen über die Geschichte des Pfandsystems, die rechtlichen Hintergründe und wie viel Pfand es für welche Flasche gibt?
Ein gängiges Bild in Deutschland: Menschen pilgern mit Getränkekisten oder Tüten voller leerer Getränkeflaschen in den Super- oder Getränkemarkt, um ihr Pfandgut abzugeben. Der Grund, weshalb es ein Pfandsystem in Deutschland gibt, ist naheliegend. Die Flaschen werden
beim Händler gesammelt
und können anschließend wieder befüllt oder
recycelt
werden. So können Flaschen und Rohstoffe wiederverwertet und unnötiger Müll vermieden werden. Doch wo liegen die Ursprünge des deutschen Pfandsystems, auf welchen gesetzlichen Grundlagen beruht es, wie unterscheiden sich Mehrweg- von Einwegverpackungen und wie viel Pfand ist auf unterschiedlichen Getränkeverpackungen?
Die Geschichte des Pfandsystems
Erfunden wurde das Flaschenpfand von den Schweden: Bereits 1885 führten sie ein Mehrweg-Pfandsystem für Glasflaschen mit einer Füllmenge von 33 cl ein. Noch heute gibt es in Skandinavien ein Pfandsystem, das dem aktuellen deutschen relativ ähnlich ist. In Deutschland wurde das Mehrwegpfand 1903 von Frankfurter Bierhändlern erstmalig eingeführt. Zahlreiche Mehrwegpfand-Initiativen in Deutschland folgten. So führte das US-Unternehmen Coca-Cola 1929 ein Mehrwegpfand auf Getränkeflaschen ein.
Eine Pfandpflicht wurde jedoch erst 2003 eingeführt – damals im Volksmund Dosenpfand genannt. Diese gilt auch nur für Getränke-Einwegverpackungen, nicht für -Mehrwegverpackungen. Die Ziele lauteten wie folgt
- Vermeidung von Verpackungsmüll in der Natur (sogenanntes Littering)
- Aufbau einer Kreislaufwirtschaft (Wiederverwendung des Materials)
- Stabilisierung der Mehrwegquote, also des Anteils an Getränken, die in Mehrwegverpackungen verkauft werden
Getränkepfand: Diese unterschiedlichen Systeme gibt es
In Deutschland gibt es unterschiedliche Systeme, bei denen Flaschenpfand erhoben wird. Hier kommt es vor allem darauf an, ob es sich bei den Behältern um Einweg- oder Mehrwegflaschen handelt.
Mehrwegflaschen in Mehrwegkisten
Diese können sowohl aus Glas als auch aus Plastik bestehen, werden in der Regel in Mehrwegkisten verkauft, zurückgenommen und mehrmals wiederbefüllt. Nach Rückgabe im Markt gehen diese Verpackungen an die Hersteller zurück, wo sie gereinigt, kontrolliert, neu befüllt und wieder verkauft werden.
Einwegflaschen
Einwegflaschen, für deren Pfandsystem die DPG Deutsche Pfandsystem GmbH zuständig ist, bestehen meist aus PET, vereinzelt auch aus Glas. PET-Einwegflaschen werden nach dem Gebrauch meist über Pfandautomaten gesammelt und zu Recyclat verarbeitet, aus dem dann neue Produkte hergestellt werden können. Hierbei handelt es sich oftmals aber nicht um Getränkeflaschen, sondern andere Produkte.
Sonderform: Einwegflaschen in Mehrwegkisten
Eine Sonderform stellen Einwegflaschen dar, die in Mehrwegkisten angeboten werden. In Deutschland ist dieses System vor allem bekannt unter dem Namen PETCycle. Das Leergut wird wie Mehrwegverpackungen bepfandet über den Handel zurückgenommen und an den Hersteller zurückgeführt. Dieser recycelt dann das Material, aus dem wiederum neue Flaschen hergestellt werden können. Einige Hersteller bringen über diesen Weg Flaschen aus 100% Rezyklat auf dem Markt, darunter auch die GEFAKO und GEDIG mit ihren Eigenmarken Eisvogel und Burgenperle. Diese Innovation ist erst seit wenigen Jahren möglich.
Geben Sie Ihre Flaschen beim Einzelhändler zurück, läuft dies meistens über einen Pfandautomaten. Hier können Sie einzelne Flaschen sowie ganze Kisten ganz einfach abgeben. Anschließend erhalten Sie einen Pfandbon, also eine Gutschrift über das zurückgegebene Pfand. Der Pfandbon wird an der Kasse direkt mit Ihrem nächsten Einkauf verrechnet. Sie können sich das Pfand aber auch unabhängig von einem Einkauf auszahlen lassen.
Ausführliche Informationen zum Recycling von Getränkeverpackungen sowie zu den Vor- und Nachteilen von Glas- und PET-Flaschen finden Sie in unserem Blog.
Rechtliche Grundlagen für das Pfandsystem in Deutschland
Die Regelungen zum Einwegpfand sind im deutschen Verpackungsgesetz festgelegt. Wir informieren Sie nachfolgend über den aktuellen Stand und Änderungen, die in naher Zukunft auf die Verbraucher zukommen werden.
Wer muss bepfandete Getränkeverpackungen zurücknehmen?
Das Verpackungsgesetz in Deutschland regelt nur das Pfand auf Einwegverpackungen. Bei Mehrweg nimmt der Händler in der Regel nur die bepfandeten Verpackungen zurück, die er auch selbst verkauft. Bei Einwegverpackungen können Einzelhändler nicht individuell entscheiden, welche Pfandflaschen sie annehmen oder nicht. Die folgenden Regelungen müssen eingehalten werden:
Einwegpfand:
Supermärkte, Getränkemärkte und andere Einzelhändler sind dazu verpflichtet, alle Einwegverpackungen anzunehmen, die aus dem gleichen Material bestehen, wie Flaschen, die sie vertreiben. Somit müssen auch Flaschen und Getränkedosen von der Konkurrenz angenommen und das Pfand ausgezahlt werden.
Ausnahmen:
- Kleinere Händler unter 200 Quadratmeter Verkaufsfläche müssen nur Verpackungen von Produkten zurücknehmen, die sie selbst verkaufen. Von dieser Ausnahmeregelung sind vor allem Kioske und Tankstellen-Shops betroffen.
- Es besteht generell keine Pfandpflicht für Getränkeverpackungen kleiner 0,1L und größer 3L Inhalt.
Mehrwegpfand:
Anders als bei den Einwegflaschen gibt es bei Mehrwegpfand keine gesetzliche Grundlage. In der Regel nehmen Einzelhändler nur Flaschen zurück, die sie auch selbst im Sortiment führen. Hier zählt also neben dem Material auch die Marke. Hauptgrund dafür sind die unterschiedlichen Flaschenformen verschiedener Hersteller (Individualflaschen), die teilweise nur in bestimmte Getränkekisten passen.
Getränkekisten:
Ähnlich wie beim Mehrwegpfand nehmen Einzelhändler auch bei Getränkekisten samt Leergut meist nur das an, was sie selbst im Sortiment führen.
„Einwegpfand in Deutschland: Änderungen ab 2022"
Die oben genannten Regelungen im Hinblick auf das Einwegpfand werden ab 2022 wie folgt ergänzt:
- ab 2022: 25 Cent Pfand werden auf alle Einwegflaschen und -dosen mit einem Inhalt von 0,1L bis zu drei Litern erhoben. Dazu gehören auch bisherige Ausnahmen wie Frucht- und Gemüsesäfte, Smoothies, alkoholische Mischgetränke, Energydrinks oder Cider.
- ab 2024: Ab 2024 sollen auch Einwegflaschen aus dem Kühlregal ins Pfandsystem mit aufgenommen werden. Hier sind vor allem Milchgetränke, die in Plastikflaschen verkauft werden, betroffen.
- ab 2025: In den nächsten Jahren soll sich laut des Pfandgesetzes in Deutschland in jeder PET-Flasche mindestens 25 Prozent recyceltes Plastik befinden.
Pfandflaschen – wie viel Pfand für welche Flaschen?
Den Pfandbetrag bezahlen Sie als Konsument direkt beim Einkauf Ihrer Getränke. Zusätzlich zum Produktpreis wird ein bestimmter Pfandbetrag berechnet. Wie hoch dieser ist, kommt auf die Art der Verpackung an.
Hier die wichtigsten Pfandpreise für Kisten und ihre Flaschen auf einen Blick:
Alkoholfrei
Flasche | Pfand Flasche | Pfand volle Kiste |
Glas-Mehrweg (0,5/0,7/0,75 Liter) | 0,15 EUR | 3,30 EUR (12 Flaschen) |
Glas-Mehrweg (1,0 Liter) | 0,15 EUR |
2,40 EUR (6 Flaschen)
|
PET-Mehrweg (1,0 Liter) | 0,15 EUR | 3,30 EUR (12 Flaschen) |
Petcycle (1,0 Liter) | 0,25 EUR | 3,75 EUR (9 Flaschen) |
Petcycle (0,5 Liter) | 0,25 EUR | 6,50 EUR (20 Flaschen) |
Bier
Flasche | Pfand Flasche | Pfand volle Kiste |
0,5 Liter (Euro oder NRW) | 0,08 EUR | 3,10 EUR (20 Flaschen) |
Bügelflasche (0,33 oder 0,5 Liter) | 0,15 EUR | 4,50 EUR (20 Flaschen) |
Longneckflasche, Vichy-Flasche (0,33) | 0,08 EUR | 3,42 EUR (24 Flaschen) |
Steinie, kleine Euroflasche (0,33 Liter) | 0,08 EUR | 3,10 EUR (20 Flaschen) |
Saft und Wein
Flasche | Pfand Flasche | Pfand volle Kiste |
Saft Glas-Mehrweg (1,0 Liter) | 0,15 EUR | 2,40 EUR (6 Flaschen) |
Saft Glas-Mehrweg (0,2 Liter) | 0,15 EUR | 3,30 EUR (12 Flaschen) |
Wein Glas-Mehrweg (1,0 Liter) | 0,03 EUR | 1,86 EUR (12 Flaschen) |
Pfandzeichen und weitere wichtige Symbole
Bei den unterschiedlichen Pfandarten kann es manchmal etwas verwirrend werden. Deshalb sind Pfandflaschen und andere Getränkeverpackungen mit unterschiedlichen Symbolen ausgezeichnet, die helfen können, Licht ins Dunkel zu bringen.
Pfandzeichen und Logo der DPG:
Dieses Logo befindet sich auf Einweg-Flaschen sowie auf Getränkedosen. Es zeigt an, dass für diese Verpackung 0,25 EUR Pfand bezahlt wird.
PETCycle:
PETCycle ist ein Zusammenschluss mehrerer mittelständischer Unternehmen in Deutschland. Dazu gehören auch einige Mineralbrunnen. Bei diesem Pfandsystem werden Einweg-PET-Flaschen im Pfand-Mehrwegkasten verkauft. Das Material der Flaschen wird verwendet, um neue Flaschen herzustellen.
Mehrweg-Zeichen:
Auf Getränkeflaschen aus Glas und PET zeigt dieses Logo an, dass es sich um Mehrwegverpackungen handelt. Das heißt, die Flaschen werden nach Gebrauch gereinigt und wiederbefüllt. Es handelt sich aber um keine Pflichtangabe Bepfandet sind diese Flaschen meist mit 8 oder 15 Cent.
Blauer Engel:
Der Blaue Engel ist das deutsche Umweltzeichen. Er wird vom Bundesumweltministerium unabhängig für besonders umweltschonende Produkte, aber auch für Dienstleistungen vergeben.
Grüner Schmetterling:
Der Grüne Schmetterling ist ein Zeichen auf den PET-Flaschen unserer Eigenmarken wie Eisvogel oder Burgenperle. Der Schmetterling garantiert, dass die Flaschen zu hundert Prozent aus recyceltem Material bestehen.
GEFAKO und GEDIG unterstützEN das deutsche Pfandsystem
Bei Ihre GEFAKO und GEDIG Getränke-Profis finden Sie eine große Auswahl an unterschiedlichen Getränken: von Bier über Wein bis hin zu erfrischenden Softdrinks, Säften und natürlich Mineralwässern. Selbstverständlich können Sie Ihre Getränkekisten und -flaschen nach dem Genießen auch wieder problemlos bei Ihrem GEFAKO und GEDIG Getränkemarkt abgeben und erhalten dort Ihr Pfand zurück. Gemeinsam mit Ihnen sorgen wir mithilfe des Pfandsystems für eine nachhaltige und saubere Zukunft!