Public Viewing in der Gastronomie

Erhalten Sie Informationen rund um das Public Viewing von Fußballspielen - 
Lizenzgebühren an die FIFA, 
GEZ-Gebühren und Sperrzeiten. 

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Fußballschauen in der Gastronomie?

Der Trend in Sachen Public Viewing geht dabei weg von zentralen Großevents mit mehreren tausend Zuschauern, wie es zum Beispiel bei der WM 2006 noch Standard war. Die hohen Sicherheitsauflagen und Kosten lohnen sich für die Veranstalter nur noch selten.

Gemeinsam Fußball schauen, ja – aber lieber im überschaubaren Rahmen. Von dieser Entwicklung profitiert die klassische Gastronomie: Biergärten und Kneipen, Nebenräume und Außenterrassen sind brechend voll, sobald dort eine Leinwand steht oder ein Fernseher hängt.

Noch immer herrscht bei vielen Gastronomen Unklarheit über die Rechte, Pflichte und Gebühren im Falle einer Übertragung von Fußballspielen. Hier einige der wichtigsten Punkte auf einen Blick:


Muss ich Lizenzgebühren an die FIFA zahlen?

Für Fußballübertragungen in der Hotellerie und Gastronomie muss grundsätzlich KEINE GEBÜHR bezahlt und KEINE LIZENZ beantragt werden, solange folgende Parameter zutreffen:

- kein Eintrittsgeld oder Verzehrzwang

- keine Sponsoren eingebunden

- weniger als 5.000 Besucher

Die klassische Übertragung im Biergarten ist damit also kein Problem.


Was ist mit der GEMA?

Da bei den TV-Übertragungen auch Musik zum Einsatz kommt, wird auch für Public Viewing-Events eine Abgabe an die GEMA fällig. Wenn Sie noch keine GEMA-Lizenz für TV-Vorführungen besitzen, können Sie Ihren Fernseher bis 106 cm/42 Zoll Bilddiagonale für zwei Monate (Juni und Juli) anmelden und dafür den reguläre GEMA-Tarif FS (Fernsehen) bezahlen. Die Kosten (rund 30 EUR) verringern sich, wenn Sie bereits einen GEMA-Vertrag haben (z.B. für Radio oder Hintergrundmusik). Dieser Tarif gilt pro Gerät.

Wenn Sie eine Übertragung via Großbildschirm (über 106 cm Bilddiagonale) oder Leinwand planen, haben Sie die Wahl zwischen dem Tarif FS oder dem neuen Sondertarif Großbildschirm, den der DEHOGA mit der GEMA ausgehandelt hat. Der Sondertarif ist unbürokratisch und speziell auf die Bedürfnisse von Wirten zugeschnitten, die Fußballübertragungen planen. Im Vergleich zum Standard-Tarif FS ergeben sich hier für DEHOGA-Mitglieder Einsparmöglichkeiten von bis zu mehr als 60 EUR.

Wenn Sie also noch keinen Vertrag mit der GEMA haben und eine Übertragung auf Leinwand planen, fragen Sie unbedingt nach dem neuen Sondertarif.

Beide Großbild-Tarife werden nicht pro Gerät, sondern nach Größe des Veranstaltungsraumes bezahlt, unabhängig von der Anzahl der aufgestellten Geräte.

Wichtiger Hinweis:

Mit sämtlichen hier genannten Tarifoptionen ist lediglich die Übertragung der Fußballspiele abgegolten. Wenn Sie nach dem Spiel z.B. eine Fußball-Party mit Musik, Tanz und DJ planen, werden dafür weitere Gebühren fällig. Melden Sie dies vorher an, nachzahlen ist immer deutlich teurer!


Und die GEZ-Gebühren?

Da Sie bereits für Ihr Unternehmen GEZ-Gebühren bezahlen, sind z.B. zur WM nicht noch einmal extra Gebühren fällig, auch wenn Sie zusätzliche Geräte aufstellen.


Wie sieht's mit der Sperrzeit aus?

Die Lärmschutzregeln werden im WM oder EM Zeitraum gelockert. So beschloss das Bundeskabinett, dass die Open Air-Übertragungen der Spiele auch nach 22:00 Uhr wieder grundsätzlich erlaubt sind. Die finale Entscheidung liegt allerdings bei der Gemeinde vor Ort. Hier werden die tatsächlichen Genehmigungen ausgestellt und auch die Situation vor Ort beurteilt (z.B. mögliche Belästigung der Nachbarschaft).


Wie darf ich werben?

Auch das ist nicht ganz einfach. Hier ein Bericht von der IHK München, der kurz und klar erklärt, auf was man in seiner Werbung achten soll.

Das war unser kleiner Überblick rund ums Public Viewing. Wir wünschen Ihnen eine schöne Zeit mit spannenden Spielen, glücklichen Gästen und natürlich einem weltmeisterlichen Umsatz! In allen Getränkefragen sind wir wie immer für Sie da, unsere Lager sind gefüllt und bestens auf den Boom vorbereitet.